3G-Regel ab Sonntag, den 12.09.2021
Kinder und Jugendliche unter sechs Jahren sind von der 3G-Regel ausgenommen. Aber auch Schüler fallen nicht unter die Vorgaben der 3G-Regel, da diese im Rahmen der Hygienekonzepte der Schulen regelmäßig getestet werden. Hierbei spielt es keine Rolle wie alt die Schüler sind. Ausschlaggebend ist, dass diese noch zur Schule gehen.