Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 04.03.2022
Seit dem 04.03.2022 gelten folgende Regelungen:
- Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske. Diese Pflicht gilt nicht beim Sporttreiben.
- Für Kinder unter 6 Jahren entfällt die Maskenpflicht.
- Für Kinder von 6 bis 14 Jahren ist eine einfache Maske ausreichend.
- 3G-Regel